3561 Felsőzsolca, Bartók Béla u 63. Tel.: 06 46/383-822

AGBs

Allgemeine Vertragsbedingungen

 

ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

 

für die Dienstleistungen der Fa. K.T.K Diamant Kft.

 

 

 

I. Einführung

 

1. Die Fa. K.T.K Diamant Építőipari Szerelő, Szolgáltató és Kereskedelmi Korlátolt felelősségű társaság – kurzer Firmenname: K.T.K. Diamant Kft.; Handelsregisternr.: 05-09-006464; Sitz: 3561 Felsőzsolca, Bartók B. u. 63., Steuernr.: 11582979-2-05; statistisches Zeichen: als eine in Ungarn eingetragene Wirtschaftsgesellschaft (nachstehend als Unternehmer genannt) wendet in ihren vertraglichen Beziehungen die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen (nachstehend als AVB genannt) an.

 

2. Die AVB sind im Sitz der Fa. K.T.K Diamant Kft. in gedruckter Form bzw. auf der Webseite der Firma unter dem Link http://ktkdiamant.hu/altalanos-szerzodesi-feltetelek zu erreichen. Das Ziel des Unternehmers ist, die Auftraggeber und Generalunternehmer über die von dem Unternehmer angewandten AVB zu informieren.

 

3. Die AVB regeln die Rechtsverhältnisse zwischen der Fa. K.T.K Diamant Kft. als Unternehmer und den damit in vertraglicher Beziehung stehenden Auftraggebern, Generalunternehmern. Falls der Subunternehmer-/Werkvertrag keine den AVB ausdrücklich widersprechende Bestimmung enthält, sind die Bestimmungen des Subunternehmer-/Werkvertrags zusammen mit den AVB zu interpretieren und anzuwenden, unter „Vertrag“ sind der Subunternehmer-/Werkvertrag, die AVB und deren Anlagen kollektiv zu verstehen.

 

 

 

II. Vertragsabschluss, Bestellung

 

1. Der Auftraggeber akzeptiert diese AVB mit der Abgabe der mündlichen oder schriftlichen Bestellung als Vertragsbestandteil.

 

 

2. Eine Abweichung von diesen AVB ist nur in dem Fall möglich, wenn sich die Parteien darüber schriftlich ausdrücklich vereinbaren.

 

3. Jede frühere Vereinbarung oder Geschäftskorrespondenz verliert mit dem Zustandekommen des Vertrags ihre Gültigkeit. Die Anwendung dieser AVB kann nur und zu dem Maß entfallen, wenn sich der Auftraggeber und der Unternehmer in der Abweichung ausdrücklich vereinbaren.

 

4. Die Bestellung soll den Namen, die Anschrift des Auftraggebers, den genauen Ort der Arbeitsdurchführung, den Vertreter des Auftraggebers, die Bezeichnung der bestellten Dienstleistung und/oder den eindeutigen Bezug auf das von dem Unternehmer erteilte Angebot enthalten.

 

5. Der Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Auftraggeber kommt zustande, wenn der Unternehmer die Auftragsbestätigung schriftlich übermittelt. Die Bestätigung seitens des Unternehmers erfolgt per E-Mail. Wenn die schriftliche Bestätigung aus irgendeinem Grund entfällt, kommt der Vertrag mit dem Beginn der Auftragsleistung zustande.

 

 

 

III. Verpflichtungen des Auftraggebers

 

1. Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner für den Unternehmer, der die Baustelle dem Unternehmer übergibt.

 

2. Vor Beginn der Arbeiten öffnet der Auftraggeber dem Unternehmer – falls notwendig – das e-Tagebuch.

 

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für Schneid-, Bohr- und Abrissarbeiten die Schneidebenen und den Ort der Bohrungen eindeutig festzulegen.

 

4. Die Einholung der für die Durchführung der Umbauarbeiten erforderlichen statischen Gutachten, Genehmigungen und Ausführungspläne obliegt dem Auftraggeber. Falls der Auftraggeber andere Schneid-, Bohr-, Abrissabmessungen, Stellen als in den vorliegenden behördlichen Genehmigungen, Ausführungsplänen, statischen Gutachten enthalten, übernimmt dieser die volle Verantwortung, die auf den Unternehmer nicht übertragen werden darf.  

 

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den ungehinderten Zugang der Maschinen und Werkzeuge, den für die Installation und den ungestörten Betrieb der Maschine notwendigen Platz auf der Baustelle sicherzustellen.

 

6.  Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für den Betrieb der Elektroanlagen notwendige elektrische Energie, bei Wasserkühlungstechnologien die Wasserentnahmemöglichkeit in der Umgebung der Baustelle innerhalb eines Bereichs von 15 m sicherzustellen.

 

 

 

III. Preis, Zahlungsbedingungen

 

1. Jeder anzugebende Preis gilt als Nettopreis, zuzüglich der allgemeinen Umsatzsteuer (USt).

 

2. Hinsichtlich der Einheitspreise sind die in der aktuellen Preisliste des Unternehmers enthaltenen Preise maßgebend. Der Unternehmer ist berechtigt, sich bei dem Angebotspreis unter Sonderumständen (die Arbeit erschwerende bzw. erleichternde Verhältnisse, größere Menge, Arbeitsdurchführung in Phasen usw.) von den Preisen der Preisliste in beiden Richtungen abzuweichen, was dem Auftraggeber in einem schriftlichen Angebot übermittelt wird.

 

3. Bei einer Abweichung von den Bestellmengen wird der Endbetrag aufgrund der Einheitspreise der Preisliste oder des Angebotes festgelegt.

 

4. Bei einer wesentlichen Abweichung von der Bestellmenge können sich die Einheitspreise ändern, worüber der Unternehmer den Auftraggeber informiert, aufgrund dessen der Auftraggeber berechtigt ist, von der Bestellung zurückzutreten.

 

5. Bei einer aus dem Verschulden des Auftraggebers verzögerten oder gescheiterten Leistung (Hindernis des Unternehmers, Entfallen der Markierung der Schneid-, Bohr-, Abrissstellen, Entfallen der Beistellung der für die Arbeitsdurchführung unerlässlichen Voraussetzungen) ist der Unternehmer berechtigt, bei Verzögerung eine Bereitschaftsgebühr (3.000 HUF +USt/Pers./Std.), bei einer aus dem Verschulden des Auftraggebers gescheiterten Arbeitsdurchführung 20% der Gesamtgebühr der bestellten Dienstleistung, aber eine Verfügbarkeitsgebühr von mindestens 30.000 HUF +USt/Pers. + 20.000 HUF +USt/Maschine + 240 HUF +USt/Km dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

 

 

3. Zahlungsmodalität: Überweisung vorab oder Bargeldzahlung direkt nach der Leistung.

Falls sich der Auftraggeber und der Unternehmer schriftlich, gesondert in der Zahlungsmodalität Überweisung vereinbaren, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Kaufpreis zum Fälligkeitsdatum nach der Rechnung dem Unternehmer durch Banküberweisung zu zahlen. Bei einem Zahlungsverzug rechnet der Unternehmer einen Verzugszins entsprechend dem Zweifachen des jeweils geltenden Eckzinses der Notenbank an.

 

 

VI. Sonstige Bestimmungen

 

1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen werden von der Fa. K.T.K Diamant Kft. und dem Auftraggeber für den Schutz ihrer gemeinsamen Interessen, für sich als verbindlich akzeptiert, unter der Voraussetzung: der zwischen den Parteien zustande gekommene, gesonderte, schriftliche Vertrag kann diese AVB ändern.

 

 

 

2. Der Unternehmer will den gesetzlichen Vorschriften betreffend die Behandlung persönlicher Daten, besonders der Verordnung Nr. 2016/679 (EU) des Europäischen Parlaments und des Rates vollumfänglich nachkommen. Das Ziel der Behandlung der Daten des Auftraggebers ist primär die Kontakthaltung mit dem Auftraggeber für die Ungestörtheit der Erbringung der Dienstleistung. Über die Datenschutzrichtlinien kann sich der Auftraggeber im Sitz des Unternehmers oder auf der Webseite des Unternehmers informieren:

 

http://ktkdiamant.hu/adatkezelesi-tajekoztato

 

 

3. Für die von diesen AVB nicht geregelten Fragen sind die Bestimmungen des Ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs maßgebend.

 

4. In ihren vertraglichen Beziehungen bestrebt sich die Fa. K.T.K. Diamant Kft., die aufgetretenen Streitfragen mit dem Auftraggeber mit Einigung zu lösen, bei Erfolglosigkeit legen die Parteien bei Rechtsstreiten aus der berufenen vertraglichen Beziehung unter Ausschluss der Kompetenz und Befugnis anderer Gerichte die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Miskolc fest.

ferrcert
MINŐSÍTETT KIVITELEZŐ
Bisnode tanusitvany